Auto (B)
Fahrerlaubnis
Mindestalter: | 18 Jahre |
Einschlusskl.: | AM, L |
Vorbesitz: | - |
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einer z.G. von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Diese Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger:
- Anhänger bis 750 kg z.G. in jedem Fall
- Anhänger über 750 kg z.G., wenn die Summe der z.G. von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t
Ausbildung
Theorie:
- 12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
- 6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
- 2 Doppelstd. Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildung
- 5 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
- 4 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
- 3 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit
Prüfung
Theorie:
- 30 Fragen bei Ersterwerb max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
- 20 Fragen bei Erweiterung max. 6 Fehlerpunkte
Praxis:
- 45 Minuten Prüfungszeit
- Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
- Fahren Inner- und Außerorts, evtl. Autobahn
- 3 von 5 Grundfahraufgaben
Praktische Ausbildung Klasse B
mit Schlüsselzahl 197
Grundausbildung
- Die Grundausbildung findet zu einem Großteil auf einem Automatikfahrzeug statt.
- Sie kann auch mit einem Schaltfahrzeug begonnen werden.
Besondere Ausbildungsfahrten
- Die besonderen Ausbildungsfahrten können zum Teil auf einem Automatikfahrzeug und zum Teil auch auf einem Schaltfahrzeug stattfinden.
Prüfungsvorbereitung / Prüfungsreifefeststellung
- Die Prüfungsvorbereitung und die Feststellung der Prüfungsreife findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Feststellung der Prüfungsreife / Testfahrt
- Es ist eine Testfahrt von mind. 15 Minuten Dauer vorgeschrieben.
- Die Testfahrt muss vor der praktischen Prüfung erfolgreich absolviert sein und erfolgt bereits mehrere Tage vor der Prüfungsfahrt.
- Sie darf erst durchgeführt werden, wenn mind. 10 Übungsstunden auf einem Schaltfahrzeug absolviert wurden.
- In dieser Testfahrt muss der ausbildende Fahrlehrer oder ein anderer Fahrlehrer der Fahrschule feststellen, dass der Fahrschüler das Schaltfahrzeug sicher, verantwortungsvoll und
umweltbewusst bedienen kann. - Bei erfolgreich absolvierter Testfahrt ist dem Fahrschüler darüber eine Bescheinigung auszuhändigen.
Praktische Prüfung
- Die Prüfungsfahrt findet auf einem Automatikfahrzeug statt.
Grundsatz
- Wird die Ausbildung und die Prüfungsfahrt auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, wird im Führerschein die Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung) eingetragen. (§ 17a Abs. 1 FeV)
- Die Automatikbeschränkung kann durch eine praktische Prüfung auf einem Schaltfahrzeug aufgehoben werden.
(Nicht möglich bei einer Automatikbeschränkung aufgrund Eignungsmängel) (§ 17a Abs. 2 FeV)
Zusatzinformationen:
- z. G. = zulässige Gesamtmasse
- Doppelstunde = 90 Min.
- Fahrstunde = 45 Min.
- Fahrerschulung Stunde = 60 Min.
Mindestalter:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.