Auto (B) Auto fahren
Fahrerlaubnis
- Mindestalter:
- 18 Jahre
- Einschlusskl.:
- AM, L
- Vorbesitz:
- -
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A - mit einer z.G. von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Diese Kraftfahrzeuge auch mit Anhänger:
- Anhänger bis 750 kg z.G. in jedem Fall
- Anhänger über 750 kg z.G., wenn die Summe der z.G. von Anhänger und Zugfahrzeug nicht größer ist als 3,5 t
Ausbildung
Theorie:
- 12 Doppelstd. Grundstoff bei Ersterwerb
- 6 Doppelstd. Grundstoff bei Erweiterung
- 2 Doppelstd. Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildung
- 5 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
- 4 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
- 3 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit
Prüfung
Theorie:
- 30 Fragen bei Ersterwerb max. 10 Fehlerpunkte (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
- 20 Fragen bei Erweiterung max. 6 Fehlerpunkte
Praxis:
- 45 Minuten Prüfungszeit
- Fahrtechnische Vorbereitung vor Antritt der Prüfungsfahrt
- Fahren Inner- und Außerorts, evtl. Autobahn
- 3 von 5 Grundfahraufgaben
Zusatzinformationen
- z. G. = zulässige Gesamtmasse
- Doppelstunde = 90 Min.
- Fahrstunde = 45 Min.
- Fahrerschulung Stunde = 60 Min.
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.