Auto mit großem Anhänger (BE) Fahren mit großem Anhänger / BE
Fahrerlaubnis
- Mindestalter:
- 18 Jahre
- Einschlusskl.:
- -
- Vorbesitz:
- Auto (B)
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger:
- wenn die z.G. des Anhängers oder Sattelanhängers nicht größer ist als 3,5 t.
Ausbildung
Theorie:
- nicht vorgeschrieben
Praxis:
- Grundausbildung nach der Fahrschüler-Ausbildung
- 3 Fahrstd. auf Bundes- o. Landstraße
- 1 Fahrstd. auf Autobahn o. Kraftfahrstraße
- 1 Fahrstd. bei Dämmerung o. Dunkelheit
Prüfung
Theorie:
- keine theoretische Prüfung
Praxis:
- 45 Minuten Prüfungszeit
- Fahrtechnische Vorbereitung
- Trennen oder Verbinden des Zuges
- Fahren Inner- und Außerorts, evtl. Autobahn
- eine Grundaufgabe
Zusatzinformationen
- z. G. = zulässige Gesamtmasse
- Doppelstunde = 90 Min.
- Fahrstunde = 45 Min.
- Fahrerschulung Stunde = 60 Min.
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor erreichen des Mindestalters abgelegt werden.